Kostenloser Versand beim Kauf eines Pealock

Bedingungen für die Nutzung der Anwendung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE PEALOCK MOBILE APP

1.    EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

(a)      Pealock holding, s.r.o., ist ein Unternehmen mit Sitz in Nové Sady 988/2, Brünn, Postleitzahl 602 00, Identifikationsnummer 078 37 208, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Brünn unter der Nummer C 110396 (Pealock), das die Pealock-Mobilanwendung (Pealock-Anwendung) betreibt, die zur Nutzung der Funktionen des intelligenten elektronischen Schlosses Pealock (Pealock Schloss) und zur Vermittlung von Dienstleistungen, die zusammen mit dem Pealock Schloss genutzt werden können, verwendet wird.

(b)     Kunden sind all jene, die die Pealock-Anwendung auf ihrem mobilen Gerät installiert und das Pealock-Schloss mit der Pealock-Anwendung in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen koppeln, sowie alle, die einen der zusätzlichen Dienste (wie in Absatz (c) unten definiert) abonniert haben (Kunden).

(c)      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vereinbarungen zwischen Pealock und dem Kunden über die Bereitstellung von Basisdiensten, die es dem Kunden ermöglichen, die volle Funktionalität des Pealock Schlosses für die Dauer des Testzeitraums (wie in Abschnitt 2.3(c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert) zu nutzen (Basisdienste), sowie für Vereinbarungen über die Bereitstellung zusätzlicher Dienste, die die Parteien über die Basisdienste hinaus durch eine Bestellung des Kunden in der Pealock-Anwendung aushandeln können (Zusatzdienste).

(d)     Pealock und der Kunde werden gemeinsam als die Parteien und einzeln als eine Partei bezeichnet.

(e)      Die Bereitstellung der Basisdienste und der zusätzlichen Dienste durch Pealock an den Kunden unterliegt (i) dem zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrag (der Vertrag) und (ii) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Konflikts hat der Vertrag Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

(f)      Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, ist jede Bezugnahme in diesen Geschäftsbedingungen auf einen Artikel eine Bezugnahme auf einen Artikel dieser Geschäftsbedingungen.

2.        BEREITSTELLUNG WESENTLICHER DIENSTLEISTUNGEN

2.1     Merkmale der Dienstleistungen

(a)      Das Pealock Schloss ist ein intelligentes elektronisches Schloss zum Schutz von Sportausrüstung- und anderen Geräten, das im Falle eines Diebstahls einen Alarm auslöst und eine vorher festgelegte Telefonnummer anruft (Alarmfunktion). Außerdem kann der Standort des Objekts, an dem das Pealock Schloss angebracht ist, aufgezeichnet und dem Kunden auf der Pealock-Anwendung angezeigt werden, auch wenn sich das Mobilgerät außerhalb der Bluetooth-Reichweite befindet (GPS-Tracking- und Kommunikationsfunktion mit dem Pealock Schloss oder nur GPS-Funktion).

2.2     Vermittlung von Basisdienstleistung

(a)      Die Basisdienste werden auf der Grundlage jedes Kaufs eines Original-Pealock-Schloss-Pakets bereitgestellt, und der Kunde ist berechtigt, sie zu nutzen, nachdem er alle folgenden Schritte durchgeführt hat:

(i)         Installation der Pealock-Anwendung auf dem mobilen Gerät (Telefon oder Tablet) des Kunden;

(ii)        die Kopplung des Pealock-Schlosses mit der Pealock-Anwendung;

(iii)      das kostenlose Einrichten des persönlichen Profils des Kunden in der Pealock-Anwendung;

(iv)       die Aktivierung der Prepaid-SIM-Karte, die in der Originalverpackung des Pealock Schlosses enthalten ist;

(v)        die Bestätigung des Kunden, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.

(b)     Die Durchführung der in Absatz (a) (i) – (v) oben beschriebenen Schritte und die Bereitstellung der Basisdienste während des Testzeitraums (wie in Abschnitt 2.3(c) dieser Geschäftsbedingungen definiert) ist kostenlos.

2.3     Aktivierung der von Pealock unterstützten Funktionen

(a)      Das Pealock Schloss wird mit einer eingebauten Software geliefert, die die Nutzung der GPS-Funktion (Software) ermöglicht, sowie mit einer Prepaid-SIM-Karte, die im Falle eines Alarms einen automatischen Anruf an eine ausgewählte Telefonnummer und die Anzeige des Standorts des Pealock in der Pealock-Anwendung ermöglicht.

(b)     Die SIM-Karte muss aktiviert werden, bevor das Pealock-Schloss in Betrieb genommen werden kann. Die Aktivierung der SIM-Karte erfolgt automatisch bei der ersten Datenübertragung vom Pealock Schloss zur Pealock-Anwendung, wenn die Datenübertragung über die Datendienste auf der SIM-Karte (Datendienste) aktiviert ist.

(c)      Die Datendienste werden mit der im Rahmen der Basisdienste gelieferten SIM-Karte für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Aktivierung der SIM-Karte (Testzeitraum) kostenlos bereitgestellt. Nach Ablauf des Testzeitraums kann der Kunde entscheiden, ob er die GPS-Funktion im Rahmen der Vereinbarung über die Zusatzdienste weiter nutzen möchte oder nicht.

(d)     Um die Pealock-Funktionen zu aktivieren, ist es notwendig, die Pealock-Anwendung mit dem Pealock-Schloss zu koppeln, so dass das Pealock-Schloss mit dem persönlichen Profil des Kunden in der Pealock-Anwendung kommunizieren kann, insbesondere, damit der Kunde alle Benachrichtigungen des Pealock-Schlosses in seinem persönlichen Profil sehen kann.

(e)      Der Kunde wird aufgefordert, die Pealock-Anwendung und das Pealock-Schloss unmittelbar nach dem Start der Pealock-Anwendung zu koppeln, indem er den Anweisungen folgt, die direkt in der Pealock-Anwendung enthalten sind.

(f)      Ein mobiles Gerät kann mit mehreren Pealock-Schlössern gekoppelt werden, indem die „+“-Schaltfläche in den Einstellungen der Pealock-Anwendung verwendet wird.

(g)     Um die Alarmfunktion nutzen zu können, müssen Sie über ein Guthaben von mindestens 200 CZK auf Ihrer SIM-Karte verfügen. Die im Originalpaket enthaltene SIM-Karte verfügt über ein Prepaid-Guthaben von 200 CZK, das in der Pealock-Anwendung im Rahmen des Kaufs von Zusatzdiensten weiter erhöht werden kann.

(h)     Für das reibungslose Funktionieren des Pealock-Schlosses ist es wichtig, dass die aktuelle Version der Pealock-Anwendung jederzeit heruntergeladen ist.

3.        ERBRINGUNG VON ZUSATZLEISTUNGEN

3.1     Allgemeine Informationen

(a)      Die Pealock-Anwendung enthält aktuelle Informationen über Zusatzdienste, die der Kunde nutzen kann, z. B. um die Alarmfunktion zu nutzen, nachdem das Guthaben auf der SIM-Karte aufgebraucht ist, oder um die Nutzungsdauer der GPS-Funktion nach der Probezeit zu verlängern.

(b)     Pealock ist berechtigt, den Umfang der erbrachten Zusatzleistungen zu ergänzen oder zu ändern. Die aktuelle Liste der Zusatzdienste sowie die Bedingungen für ihre Einrichtung und Nutzung sind in der PealockAnwendung aufgeführt.

(c)      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken die Möglichkeit von Pealock nicht ein, Kunden die Nutzung zusätzlicher Dienste zu individuell vereinbarten Bedingungen zu gestatten.

3.2     Nutzung der GPS-Tracking-Funktion und Kommunikation mit Pealock nach der Testphase

(a)      Die GPS-Tracking- und Kommunikationsfunktion mit dem Pealock-Schloss ermöglicht es, den aktuellen Standort des Pealock-Schlosses zu bestimmen und im persönlichen Profil des Kunden in der Pealock-Anwendung zu visualisieren, und stellt die Kommunikation zwischen dem Pealock-Schloss und der Pealock-Anwendung auch außerhalb der Bluetooth-Reichweite sicher.

(b)     Die Lage des Pealock-Schlosses lässt sich nur bestimmen durch:

(i)         die Aktivierung des Pealock-Schlosses, d.h. wenn das Pealock-Schloss eingeschaltet wird; oder

(ii)        die Auslösung eines Alarms, unabhängig davon, wodurch der Alarm ausgelöst wird.

(c)      Während der Auslösung der GPS-Funktion werden Daten über den aktuellen Standort des Pealock-Schlosses mit dem registrierten persönlichen Profil des Kunden in der Pealock-Anwendung geteilt, wobei es sich bei der Aktivierung des Pealock-Schlosses um eine einmalige Datenübertragung handelt und bei Auslösung des Alarms die Daten über den Standort des Pealock-Schlosses alle 3 Sekunden wiederholt übertragen werden.

(d)     Um Zweifel auszuschließen, weist Pealock ausdrücklich darauf hin, dass es nicht der direkte Anbieter der Datendienste ist und dem Kunden lediglich erlaubt, diese im Rahmen der Bereitstellung der Basisdienste und nach der Testphase im Rahmen der Zusatzdienste zu nutzen. Die Bereitstellung von Datendiensten unterliegt den Vertragsbedingungen des Anbieters elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne des Gesetzes Nr. 127/2005 Slg. über die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste in seiner geänderten Fassung. Die Vertragsbedingungen des Datendienstleisters finden Sie unter [https://www.vodafone.cz/_sys_/FileStorage/download/2/1369/vseobecne_podminky.pdf].

4.        GEISTIGES EIGENTUM

4.1     Die Rechte von Pealock an der Pealock-Anwendung

Pealock ist der ausschließliche und uneingeschränkte Vollstrecker aller Eigentumsrechte und, soweit gesetzlich zulässig, der Persönlichkeitsrechte an der Pealock-Anwendung als einem Werk der Urheberschaft im Sinne des Gesetzes Nr. 121/2000 Slg. über das Urheberrecht, über die mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte und über die Änderung bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung (Urheberrechtsgesetz).

4.2     Lizenz für die Pealock-Anwendung

(a)      Um die Pealock-Anwendung zu nutzen, gewährt Pealock dem Kunden eine unentgeltliche Lizenz, die der Kunde durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert (die „Lizenz“).

(b)     Die Lizenz wird erteilt als:

(i)         zeitlich begrenzt, für die Dauer der Nutzung der Pealock-Anwendung zusammen mit dem gekoppelten Pealock-Schloss;

(ii)        nicht ausschließlich;

(iii)      weltweit;

(iv)       für den ausschließlichen Gebrauch jedes Kunden in direktem Zusammenhang mit der Verwendung des Pealock-Schlosses.

(c)      Der Kunde ist berechtigt, die Pealock-Anwendung auf mehreren mobilen Geräten im Rahmen der Lizenz zu installieren, jedoch darf die Pealock-Anwendung jeweils nur mit einem mobilen Gerät funktionieren. In den Einstellungen der Pealock App kann festgelegt werden, welche Telefonnummer Pealock im Falle eines Alarms anrufen soll.

4.3     Datennutzung

(a)      Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Pealock berechtigt ist, die Daten über den Standort des vom Pealock-Schloss erkannten Objekts für die Dauer der Nutzung des Pealock-Schlosses zu verwenden und darüber hinaus alle anonymisierten Daten, einschließlich der anonymisierten Daten über den Standort des Pealock-Schlosses, für seine internen und geschäftlichen Bedürfnisse zu verwenden, sie an Dritte weiterzugeben und nach eigenem Ermessen zu verarbeiten, einschließlich der Möglichkeit, diese Daten in einer Datenbank aufzunehmen, auch zu jedem Zeitpunkt nach Beendigung der Nutzung des Pealock-Schlosses.

(b)     In jedem Fall gilt Pealock als Urheber der gemäß Absatz (a) erworbenen Datenbank und hat Anspruch auf alle Eigentumsrechte an dieser Datenbank gemäß dem Gesetz Nr. 121/2000 Slg. über das Urheberrecht, über die mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte und über Änderungen bestimmter Gesetze (Urheberrechtsgesetz) in seiner geänderten Fassung (Urheberrechtsgesetz).

(c)      Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Pealock-Schlosses sind in Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.

(d)     Pealock gewährt dem Kunden keine Rechte im Rahmen der Vereinbarung oder als Ergebnis der Nutzung des Pealock-Schlosses an der gemäß Absatz (a) erworbenen Datenbank.

(e)      Die in der Datenbank enthaltenen und systematisch aufgenommenen Daten haben den Charakter eines exklusiven geistigen Eigentums, das ausschließlich Pealock gehört, und stellen dessen Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Artikel 504 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. in seiner geänderten Fassung (Zivilgesetzbuch) dar.

5.        HAFTUNG

5.1     Haftung für Mängel an der Pealock-Anwendung

Die Pealock-Anwendung wird kostenlos und ohne Garantie für die Verfügbarkeit oder Funktionalität zur Verfügung gestellt und Pealock haftet daher nicht für deren Fehlerfreiheit.

5.2     Haftung für die Bereitstellung von Datendiensten

Die Datendienste werden als Teil der technischen Lösung des Pealock-Schlosses bereitgestellt, und die Haftung für ihren Betrieb wird unter der Haftung von Pealock für Mängel am Pealock-Schloss geregelt.

5.3     Die Haftung von Pealock für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Pealock-Anwendung

(a)      Pealock kontrolliert die Durchführung der in Abschnitt 2.2(a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Schritte nicht und kann sie auch nicht kontrollieren und ist daher nicht haftbar für Fehlfunktionen oder Ausfälle des Pealock-Schlosses oder seiner Funktionen, die auf ein unsachgemäßes Verfahren bei der Inbetriebnahme oder Aktivierung des Pealock-Schlosses zurückzuführen sind.

(b)     Mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung natürlicher Rechte verursacht wurden, ist die Haftung von Pealock für Schäden, die sich aus der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Wahrhaftigkeit der zwischen Pealock-Schloss und der Pealock-Anwendung ausgetauschten Informationen ergeben, ausgeschlossen. In gleichem Maße ist die Haftung von Pealock für Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Pealock-Schlosses ausgeschlossen.

(c)      Sollte Pealock aus irgendeinem Grund gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig sein oder sollte der Kunde aufgrund der Haftung von Pealock für Schäden gegenüber einem Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Pealock Schlosses, der Pealock-Anwendung oder der Nutzung der Zusatzleistungen trotz der vorstehenden Haftungsbeschränkung in diesem Abschnitt 5.4 einen Regressanspruch geltend machen, so ist die Haftung von Pealock insgesamt auf einen Höchstbetrag in Höhe der vom Kunden für die erbrachten Leistungen gezahlten Gebühren beschränkt.

6.        DATENSCHUTZ

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Pealock personenbezogene Daten zum Zweck der Erbringung der Basisdienste und Zusatzdienste in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet, insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (GDPR), Gesetz Nr. 110/2019 Slg, über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils geltenden Fassung sowie jede gerichtliche oder verwaltungstechnische Auslegung von Rechtsvorschriften über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten, alle von der Datenschutzbehörde herausgegebenen Leitlinien, Verhaltenskodizes oder genehmigten Zertifizierungsverfahren. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Pealock sind unter https://pealock.com/cs/gdpr/ zu finden

7.        BEENDIGUNG DES VERTRAGS

(a)      Sofern in dem zwischen dem Auftraggeber und Pealock vereinbarten Vertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist keine der Parteien zur einseitigen Beendigung des Vertrages berechtigt, es sei denn, eine solche Regelung würde gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

(b)     Der Kunde kann den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an Pealock kündigen, wenn Pealock die Geschäftsbedingungen einseitig gemäß Abschnitt 8(b) dieser Geschäftsbedingungen ändert, ergänzt oder anderweitig modifiziert. Die Mitteilung muss spätestens am Tag des Inkrafttretens der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen; in diesem Fall wird sie am Tag des Inkrafttretens der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

8.        SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(a)      Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird bei Annahme an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet.

(b)     Pealock ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die ursprünglichen Bedingungen ihre Gültigkeit. Pealock kann beschließen, dass die neuen Bedingungen auf die bereits mit den Kunden abgeschlossenen Verträge nicht oder nur auf einige von ihnen anwendbar sind. Pealock informiert die betroffenen Kunden mindestens 1 Monat im Voraus über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die in ihrem persönlichen Profil in der Pealock-App angegebene E-Mail-Adresse. Wenn die betroffenen Kunden die Pealock-Anwendung nach dem Datum des Inkrafttretens der neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin nutzen, wird davon ausgegangen, dass sie die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Kunden, die Verträge gemäß Klausel 7(b) dieser Geschäftsbedingungen zu kündigen.

(c)      Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags gültig und wirksam. Die Vertragsparteien werden die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine andere gültige und wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht.

(d)     Sowohl der Auftraggeber als auch Pealock übernehmen hiermit das Risiko einer Änderung der Umstände im Sinne von § 1765 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(e)      Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, seine Forderung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pealock an einen Dritten abzutreten oder seine (fälligen oder nicht fälligen) Forderungen gegenüber Pealock mit seinen (fälligen oder nicht fälligen) Forderungen gegenüber Pealock zu verrechnen.

(f)      Für die Zwecke des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ein Austausch von E-Mail-Nachrichten als schriftlich, wobei die Kontakt-E-Mail des Kunden die im persönlichen Profil angegebene E-Mail und die Kontakt-E-Mail von Pealock die info@pealock.com ist.

(g)     Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, trägt jede Partei alle Kosten und Auslagen, die ihr im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrags entstehen.

(h)     Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und alle Rechte des Kunden und von Pealock, die sich aus ihm oder in Verbindung mit ihm oder seiner Beendigung ergeben, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik.(i)       Die Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder seiner Beendigung ergeben, liegt bei den sachlich und örtlich zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik.